Fremdnetzgebühren der Mobilfunk-Konzerne: Staat darf Preisvorgaben machen
Erfolg für die Verbraucher: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf die Bundesnetzagentur den Mobilfunkanbietern vorschreiben, wie viel Geld sie für die Weiterleitung in fremde Netze verlangen dürfen.
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