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Vorratsdatenspeicherung - Auflagen aus Karlsruhe


Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Vorerst dürfen Verbindungsdaten zwar gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden.
Quelle: FOCUS Online - Politik-News

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