Vorratsdatenspeicherung - Auflagen aus Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. Vorerst dürfen Verbindungsdaten zwar gespeichert, aber nur bei schweren Straftaten an die Ermittler weitergeleitet werden.


