Kein Verbot für Referendarinnen: Bremen verliert Kopftuchstreit
Weil es sich ansonsten um einen unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit handele, darf Referendarinnen das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nicht verwehrt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Anlass war ein Fall aus Bremen.
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Quelle: Politik - FAZ.NET


