Wenn die Ehefrau nicht als Weckdienst taugt …: Laufend zu spät zur Arbeit – zu Recht entlassen
Notorische Trödler müssen sich warm anziehen: Wer wiederholt mit Verspätung am Arbeitsplatz erscheint, kann verhaltensbedingt gekündigt werden. Stefan Engelhardt stellt ein Gerichtsurteil vor.
Zum Originalbeitrag
Quelle: http://www.computerwoche.de
Quelle: http://www.computerwoche.de




