Versicherung muss nicht zahlen: Geschäftsführer beim Rodeln nicht “im Dienst”
Eine auf der Rodelbahn erlittene Verletzung ist kein Arbeitsunfall, wenn die beim Unfall ausgeübte Tätigkeit sachlich nicht mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt.
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Quelle: http://www.computerwoche.de
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