Drängeln kann auch im Stadtverkehr bestraft werden
Dichtes Auffahren und Drängeln sowie der Einsatz von Lichthupe und Hupe kann nicht nur auf der Autobahn bestraft werden. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) beurteilen Gerichte ein solches Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb geschlossener Ortschaften als Nötigung. Allerdings muss das verkehrswidrige Verhalten von gewisser Intensität und Dauer sein.
Quelle: Auto-Reporter.net


